Was sind eigentlich
Fachanwälte?
Kurz gesagt: Fachanwälte sind so etwas ähnliches wie
Fachärzte. Sie haben sich nicht nur auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert, sondern auf
diesem Spezialgebiet noch eine zusätzliche Ausbildung absolviert und
eine zusätzliche Prüfung abgelegt. Ferner haben Sie auf diesen Gebieten
erhebliche nachgewiesene praktische Erfahrungen. Ohne Ausbildung,
Prüfung und Erfahrungsnachweis wird nämlich der Fachanwaltstitel nicht verliehen.
Beispiel: Der "Fachanwalt für Familienrecht" hat
eine Zusatzausbildung von 200 Vorlesungsstunden absolviert, über den Vorlesungsstoff 5
Klausuren à 3 Stunden geschrieben (und alle bestanden!) und außerdem mindestens 120
Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts bearbeitet, davon mindestens 60 gerichtliche.
Der "Fachanwalt für Strafrecht" hat ebenfalls in
seinem speziellen Gebiet die beschriebene Anzahl Vorlesungsstunden besucht und die
beschriebene Anzahl Klausuren bestanden. An praktischen Erfahrungen kann er mindestens 80
Strafverteidigungen vorweisen, davon mindestens 40 vor einem Schöffengericht.
Wenn Sie zu einem Fachanwalt gehen, können Sie zumindest
davon ausgehen, daß er auf seinem Spezialgebiet solide Grundkenntnisse hat. Leider gibt
es aber nicht für sämtliche Rechtsgebiete die Ausbildung zur Fachanwaltschaft. Bislang
gibt es lediglich Fachanwaltschaften für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht,
das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Familienrecht, das Strafrecht und das
Insolvenzrecht. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist erst im Jahre 1999
eingeführt worden, so daß es im Moment zwar bereits etliche Kollegen gibt, die die
Ausbildung absolvieren, aber nur sehr wenige, die bereits berechtigt sind, den Titel zu
tragen.