LOGO3.GIF (1537 Byte)Rechtsrat aus dem Internet


Was sind eigentlich Fachanwälte?

Kurz gesagt: Fachanwälte sind so etwas ähnliches wie Fachärzte. Sie haben sich nicht nur auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert, sondern auf diesem Spezialgebiet noch eine zusätzliche Ausbildung absolviert und eine zusätzliche Prüfung abgelegt. Ferner haben Sie auf diesen Gebieten erhebliche nachgewiesene praktische Erfahrungen. Ohne Ausbildung, Prüfung und Erfahrungsnachweis wird nämlich der Fachanwaltstitel nicht verliehen.

Beispiel: Der "Fachanwalt für Familienrecht" hat eine Zusatzausbildung von 200 Vorlesungsstunden absolviert, über den Vorlesungsstoff 5 Klausuren à 3 Stunden geschrieben (und alle bestanden!) und außerdem mindestens 120 Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts bearbeitet, davon mindestens 60 gerichtliche.

Der "Fachanwalt für Strafrecht" hat ebenfalls in seinem speziellen Gebiet die beschriebene Anzahl Vorlesungsstunden besucht und die beschriebene Anzahl Klausuren bestanden. An praktischen Erfahrungen kann er mindestens 80 Strafverteidigungen vorweisen, davon mindestens 40 vor einem Schöffengericht.

Wenn Sie zu einem Fachanwalt gehen, können Sie zumindest davon ausgehen, daß er auf seinem Spezialgebiet solide Grundkenntnisse hat. Leider gibt es aber nicht für sämtliche Rechtsgebiete die Ausbildung zur Fachanwaltschaft. Bislang gibt es lediglich Fachanwaltschaften für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Familienrecht, das Strafrecht und das Insolvenzrecht. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist erst im Jahre 1999 eingeführt worden, so daß es im Moment zwar bereits etliche Kollegen gibt, die die Ausbildung absolvieren, aber nur sehr wenige, die bereits berechtigt sind, den Titel zu tragen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 27.5.2000

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