LOGO3.GIF (1537 Byte)Rechtsrat aus dem Internet


Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Die entsprechenden Tarife finden Sie hier. Häufig können Sie anhand der Gebührenordnung Ihr Kostenrisiko schon einmal grob einschätzen, bevor Sie den Anwalt anrufen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn klar ist, um welchen Wert Sie sich streiten. Fordern Sie z.B. ein Darlehen zurück, das Sie jemanden gegeben haben, dann ist der Darlehensbetrag (z.B. DM 500,00) der Streitwert. Hat Ihr Mieter zwei Monatsmieten nicht bezahlt und Sie wollen das Geld einklagen, dann sind diese zwei Monatsmieten der Streitwert.

In vielen Fällen ist aber für den Laien nicht klar, wie hoch der Streitwert ist. Was ist z.B. der Streitwert für eine Scheidung? Es würde an dieser Stelle zu weit führen, für alle denkbaren Gelegenheiten die Streitwerte aufzuführen. In Fachbüchern werden damit ganze Kapitel gefüllt. Wenn Ihnen der Streitwert nicht klar ist, fragen Sie den Anwalt, was es kosten wird (ruhig auch, wie hoch der Streitwert ist), bevor er Ihnen sonst Auskunft gibt. Er muß Ihnen dann zuerst einen Überblick über die Kosten geben, bevor der Anwaltsvertrag zustandekommt.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 27.5.2000

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