Wie hoch sind die Gebühren?
Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach der
Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Die entsprechenden Tarife
finden Sie hier. Häufig können Sie anhand der Gebührenordnung Ihr
Kostenrisiko schon einmal grob einschätzen, bevor Sie den Anwalt anrufen. Das ist
insbesondere dann der Fall, wenn klar ist, um welchen Wert Sie sich streiten.
Fordern Sie z.B. ein Darlehen zurück, das Sie jemanden gegeben haben, dann ist der
Darlehensbetrag (z.B. DM 500,00) der Streitwert. Hat Ihr Mieter zwei Monatsmieten nicht
bezahlt und Sie wollen das Geld einklagen, dann sind diese zwei Monatsmieten der
Streitwert.
In vielen Fällen ist aber für den Laien nicht klar, wie
hoch der Streitwert ist. Was ist z.B. der Streitwert für eine Scheidung? Es würde an
dieser Stelle zu weit führen, für alle denkbaren Gelegenheiten die Streitwerte
aufzuführen. In Fachbüchern werden damit ganze Kapitel gefüllt. Wenn Ihnen der
Streitwert nicht klar ist, fragen Sie den Anwalt, was es kosten wird (ruhig auch, wie hoch
der Streitwert ist), bevor er Ihnen sonst Auskunft gibt. Er muß Ihnen dann zuerst einen
Überblick über die Kosten geben, bevor der Anwaltsvertrag zustandekommt.