LOGO3.GIF (1537 Byte)Rechtsrat aus dem Internet


Fragen Sie, was es kostet!

Wir Anwälte wundern uns, daß die Frage nach den Gebühren zu Beginn einer Besprechung nicht öfter gestellt wird. Offenbar bestehen hier Hemmungen, die aber nicht recht verständlich sind. Wenn Sie in den Laden gehen und einen Teppichboden kaufen, dann lassen Sie sich doch auch vom Verkäufer beraten, befühlen die Oberfläche der Ware und fragen dann sofort nach dem Quadratmeterpreis. Warum nicht auch bei Anwälten so handeln? Fragen Sie also immer zu Beginn eines Beratungsgespräches danach, was es kosten wird.

Denn der Anwalt ist auf die Frage hin verpflichtet, Ihnen wahrheitsgemäß über folgende Dinge Auskunft zu geben:

  • Wie hoch ist der Streitwert Ihrer Angelegenheit?
  • Welche Gebühren fallen an?
  • Wie groß ist die Aussicht, daß jemand anders außer Ihnen die Gebühren bezahlen muß? Haben Sie z.B. eine Rechtsschutzversicherung, muß Sie der Anwalt darüber aufklären, ob diese die Gebühren übernimmt. Besteht die Chance, das Verfahren zu gewinnen, dann kann es gut sein, daß der Gegner die Anwaltskosten zahlen muß (Aber Achtung! In Arbeitsgerichtsverfahren zahlt grundsätzlich jeder seine Kosten selbst, auch wenn er gewinnt!).
  • Wenn Sie den Anwalt ferner darauf hinweisen, daß Sie leider nicht sehr gut verdienen, dann muß Sie der Anwalt darüber aufklären, daß Sie evtl. auch Prozeßkostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen können.

Sie sehen: Allein die Frage danach, was es kostet, verschafft Ihnen einiges an Klarheit. Haben Sie deshalb bitte keine Hemmungen, diese Frage auch zu stellen. Häufig führt die Erörterung der Gebührenhöhe im übrigen zu einer Gebührenvereinbarung. Oft wird man zu dem Ergebnis kommen, daß eine telefonische Beratung, die nicht länger als beispielsweise eine Viertelstunde oder 20 Minuten dauert, dann nur den Pauschalbetrag von DM x kosten wird. Mit dieser Auskunft haben Sie Ihr Kostenrisiko wirksam eingedämmt.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 27.5.2000

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