Fragen Sie, was es kostet!
Wir Anwälte wundern uns, daß die Frage nach den Gebühren
zu Beginn einer Besprechung nicht öfter gestellt wird. Offenbar bestehen hier Hemmungen,
die aber nicht recht verständlich sind. Wenn Sie in den Laden gehen und einen
Teppichboden kaufen, dann lassen Sie sich doch auch vom Verkäufer beraten, befühlen die
Oberfläche der Ware und fragen dann sofort nach dem Quadratmeterpreis. Warum nicht auch
bei Anwälten so handeln? Fragen Sie also immer zu Beginn eines Beratungsgespräches
danach, was es kosten wird.
Denn der Anwalt ist auf die Frage hin verpflichtet, Ihnen
wahrheitsgemäß über folgende Dinge Auskunft zu geben:
- Wie hoch ist der Streitwert Ihrer Angelegenheit?
- Welche Gebühren fallen an?
- Wie groß ist die Aussicht, daß jemand anders außer Ihnen
die Gebühren bezahlen muß? Haben Sie z.B. eine Rechtsschutzversicherung,
muß Sie der Anwalt darüber aufklären, ob diese die Gebühren übernimmt. Besteht die
Chance, das Verfahren zu gewinnen, dann kann es gut sein, daß der Gegner die
Anwaltskosten zahlen muß (Aber Achtung! In Arbeitsgerichtsverfahren zahlt grundsätzlich
jeder seine Kosten selbst, auch wenn er gewinnt!).
- Wenn Sie den Anwalt ferner darauf hinweisen, daß Sie leider
nicht sehr gut verdienen, dann muß Sie der Anwalt darüber aufklären, daß Sie evtl.
auch Prozeßkostenhilfe oder Beratungshilfe
in Anspruch nehmen können.
Sie sehen: Allein die Frage danach, was es kostet, verschafft
Ihnen einiges an Klarheit. Haben Sie deshalb bitte keine Hemmungen, diese Frage auch zu
stellen. Häufig führt die Erörterung der Gebührenhöhe im übrigen zu einer
Gebührenvereinbarung. Oft wird man zu dem Ergebnis kommen, daß eine telefonische
Beratung, die nicht länger als beispielsweise eine Viertelstunde oder 20 Minuten dauert,
dann nur den Pauschalbetrag von DM x kosten wird. Mit dieser Auskunft haben Sie Ihr
Kostenrisiko wirksam eingedämmt.