Was bedeutet eigentlich der
Begriff "Tätigkeitsschwerpunkt"?
Jeder Anwalt darf, wenn er seine Dienste anpreist,
grundsätzlich Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte benennen, auf die er seine
berufliche Tätigkeit zugeschnitten hat. Der Anwalt, der sich auf ein bestimmtes Gebiet
spezialisiert, darf nur dann behaupten, dies sei sein Tätigkeitsschwerpunkt, wenn
er nach seiner Zulassung mindestens zwei Jahre auf diesem Gebiet nachhaltig tätig gewesen
ist.
Schon bei der Frage, was eigentlich "nachhaltige
Tätigkeit" ist, streiten sich die Geister. Der Rechtsanwalt, der
"Fachanwalt" sein will, seine Tätigkeit auf seinem Spezialgebiet definitiv
nachweisen. Gibt er nur einen Tätigkeitsschwerpunkt an, so ist das nicht notwendig. Zudem
ist eine Kontrolle durch die Anwaltskammer nicht wirklich effektiv möglich.
Leider können Sie daher nicht 100%ig sich davon ausgehen, daß die Angaben über
"Tätigkeitsschwerpunkte", beispielsweise im Branchentelefonbuch, auch wirklich
stimmen. Immerhin können Sie aber davon ausgehen, daß ein vernünftiger Anwalt kein
Gebiet als Tätigkeitsschwerpunkt angeben wird, in dem er nicht auch über eine gewisse
Berufserfahrung verfügt. Denn wenn ich als Anwalt behaupte, mein Tätigkeitsschwerpunkt
läge im spanischen Grundstücksrecht, dann muß ich natürlich damit rechnen, daß ich
auch entsprechende Anfragen erhalte. Kann ich diese nicht ordnungsgemäß bearbeiten,
schneide ich mich ins eigene Fleisch. Denn es gibt keine schlimmere Negativwerbung, als
wenn jemand von einem Anwalt abrät, mit dem er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Gibt
also ein Anwalt an, sein Tätigkeitsschwerpunkt liege da oder dort, dann können Sie wohl
davon ausgehen, daß er sich mit Sicherheit bemühen wird, auf diesem Gebiet seine Sache
so gut wie möglich zu machen.
Die Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt" stellt also immerhin ein starkes Indiz
dafür dar, daß Sie auf dem angegebenen Rechtsgebiet bei diesem Anwalt auch einen guten
Rat bekommen werden. Leichte Vorsicht ist aus den o.g. Gründen jedoch geboten.