Keine regelmäßige Erhöhung
mehr
In der Sozialversicherung gilt jetzt in den alten und den neuen Ländern einheitlich
die Geringfügigkeitsgrenze von DM 630,00. Dies bedeutet für Westdeutschland keine
Verschlechterung und für Ostdeutschland eine Verbesserung. Im Gegenzug wird allerdings
diese Grenze nicht wie bisher in regelmäßigen Abständen erhöht. Es gibt keine
jährliche Dynamisierung mehr.
Wie bisher werden mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet.
Grundsätzlich werden auch die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und die
geringfügige Nebenbeschäftigung zusammengerechnet (was steuerlich erhebliche
Auswirkungen hat).