Speziell: Betriebsnummer auch
für Haushaltshilfe
Besonders weitreichend greift die Regelung in Beschäftigungsverhältnisse ein, die
bisher in privaten Haushalten gang und gäbe waren. Egal, ob man zu geringfügig
Beschäftigten nun "Putzfrau", "Raumpflegerin" oder
"Parkettkosmetikerin" sagt, jede braucht jetzt eine eigene Betriebsnummer und
eine eigene Sozialversicherungsnummer und jeder Privathaushalt ist verpflichtet,
entsprechende Meldungen bei der gesetzlichen Krankenkasse zu machen und entsprechende
Beiträge nach dorthin abzuführen. Es gilt also, die Haushaltshilfe zu befragen, wo sie
gesetzlich kranken-versichert ist und sich bei dieser Versicherung umgehend zu melden. Man
bekommt dann von dort die entsprechenden Formulare zugesandt und muß diese ausfüllen.
Letztlich wird auch das zur Folge haben, daß hier (schon wegen des erheblichen
Arbeitsaufwandes) eine Menge Jobs für geringfügig Beschäftigte verlorengehen. Hier ist
bedauerlicherweise ein sehr großer Anreiz für Schwarzarbeit entstanden.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung wirklich in dieser Form Bestand hat. Die
sozialpolitischen Auswirkungen sind derzeit noch gar nicht absehbar.