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Speziell: Betriebsnummer auch für Haushaltshilfe

 

Besonders weitreichend greift die Regelung in Beschäftigungsverhältnisse ein, die bisher in privaten Haushalten gang und gäbe waren. Egal, ob man zu geringfügig Beschäftigten nun "Putzfrau", "Raumpflegerin" oder "Parkettkosmetikerin" sagt, jede braucht jetzt eine eigene Betriebsnummer und eine eigene Sozialversicherungsnummer und jeder Privathaushalt ist verpflichtet, entsprechende Meldungen bei der gesetzlichen Krankenkasse zu machen und entsprechende Beiträge nach dorthin abzuführen. Es gilt also, die Haushaltshilfe zu befragen, wo sie gesetzlich kranken-versichert ist und sich bei dieser Versicherung umgehend zu melden. Man bekommt dann von dort die entsprechenden Formulare zugesandt und muß diese ausfüllen. Letztlich wird auch das zur Folge haben, daß hier (schon wegen des erheblichen Arbeitsaufwandes) eine Menge Jobs für geringfügig Beschäftigte verlorengehen. Hier ist bedauerlicherweise ein sehr großer Anreiz für Schwarzarbeit entstanden. 

Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung wirklich in dieser Form Bestand hat. Die sozialpolitischen Auswirkungen sind derzeit noch gar nicht absehbar.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.04.1999

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