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Die Neuregelungen für die 630-Mark-Jobs

Der Bundestag hat die Gesetze rund um die Regeln zur geringfügigen Beschäftigung (630-Mark-Jobs) geändert. Die Neuregelung wird heiß diskutiert. Nicht immer ist jedermann informiert, was sich denn nun eigentlich geändert hat und was jetzt Sache ist. Daher hier ein kurzer Überblick über das wesentliche an der neuen Regelung: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.04.1999

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