Das ändert sich steuerlich
Bisher wurden die DM 630,00 pauschal versteuert. Jetzt kann sich der Arbeitnehmer
den Betrag steuerfrei auszahlen lassen, muß im Gegenzug dafür aber dem Arbeit-geber eine
entsprechende Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen. Außerdem muß das
Arbeitsverhältnis auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Wird der Job als
Nebentätigkeit ausgeübt, muß sich der Arbeitnehmer eine zweite Lohnsteuerkarte
besorgen.
Diese Regeln rund um die Lohnsteuerkarte sorgen für mehr Transparenz und schließen
einige früher häufig genutzte Schlupflöcher. Es ist jetzt nicht mehr möglich, mehrere
630-Mark-Jobs nebeneinander steuerfrei auszuüben. Wegen der notwendigen Eintragung in der
Steuerkarte werden die Jobs auf jeden Fall beim Finanzamt registriert.
Nachdem die Einnahmen aus einer Haupt- und der geringfügigen Nebenbeschäftigung
addiert werden, muß der Arbeitnehmer dann Steuer aus dem insgesamt verdienten Betrag
zahlen. Das bedeutet, daß der Nebenverdienst jetzt in gleicher Weise versteuert wird, wie
der Hauptverdienst, während er früher nur pauschal versteuert wurde.
Das Ziel der Neuregelung ist es erklärtermaßen, Nebenbeschäftigungen unattraktiv zu
machen. In den letzten Jahren sind immer mehr sozialversicherungspflichtige Stellen
weggefallen und wurden in sozialversicherungsfreie geringfügige Jobs aufgesplittet. Durch
diese steuerliche Neuregelung soll dem entgegengewirkt werden.