wpe2.gif (4500 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Auflösungsverträge - Vorsicht vor Fallstricken

Die Zeiten sind nicht gut für Arbeitnehmer. Die Arbeitslosigkeit steigt ständig weiter. Ebenso steigt allerdings auch der DAX (deutscher Aktienindex). Für jeden, der etwas nachrechnet, ist der direkte Zusammenhang offensichtlich. Ein Unternehmen ist um so mehr wert und wird um so höher an der Börse gehandelt, je weniger Arbeitnehmer es bei gleichbleibender oder steigender Produktivität beschäftigt. Deshalb werden derzeit ständig Arbeitsplätze durch Rationalisierung abgebaut.

Viele - vor allem ältere - Arbeitnehmer werden jetzt urplötzlich mit der Situation konfrontiert, daß ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird. Der Arbeitgeber bietet dann häufig an, dem Arbeitgeber den Weggang durch eine Abfindung zu "versüßen", wenn dieser im Gegenzug einen Auflösungsvertrag unterschreibt. Die in Aussicht gestellte Zahlung ist oft so hoch, daß es attraktiv erscheint, auf dieses Angebot einzugehen. Aber Vorsicht: Unter bestimmten Bedingungen bleibt vom gezahltgen Geld häufig nicht mehr viel übrig.

Welche Abzüge der Arbeitnehmer bei ungeschickter Vorgehensweise riskiert, sei an folgendem - besonders bösartig herbeikonstruiertem - Beispiel demonstriert.

Zur nächsten Seite  

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.05.1998

Zurück zur Titelseite Arbeitsrecht
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing