Auflösungsverträge -
Vorsicht vor Fallstricken
Die Zeiten sind nicht gut für Arbeitnehmer. Die
Arbeitslosigkeit steigt ständig weiter. Ebenso steigt allerdings auch der DAX (deutscher
Aktienindex). Für jeden, der etwas nachrechnet, ist der direkte Zusammenhang
offensichtlich. Ein Unternehmen ist um so mehr wert und wird um so höher an der Börse
gehandelt, je weniger Arbeitnehmer es bei gleichbleibender oder steigender Produktivität
beschäftigt. Deshalb werden derzeit ständig Arbeitsplätze durch Rationalisierung
abgebaut.
Viele - vor allem ältere - Arbeitnehmer werden
jetzt urplötzlich mit der Situation konfrontiert, daß ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert
wird. Der Arbeitgeber bietet dann häufig an, dem Arbeitgeber den Weggang durch eine
Abfindung zu "versüßen", wenn dieser im Gegenzug einen Auflösungsvertrag
unterschreibt. Die in Aussicht gestellte Zahlung ist oft so hoch, daß es attraktiv
erscheint, auf dieses Angebot einzugehen. Aber Vorsicht: Unter bestimmten Bedingungen
bleibt vom gezahltgen Geld häufig nicht mehr viel übrig.
Welche Abzüge der Arbeitnehmer bei
ungeschickter Vorgehensweise riskiert, sei an folgendem - besonders bösartig
herbeikonstruiertem - Beispiel demonstriert.
Zur nächsten Seite