Sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz
Eigentlich sollte es so etwas gar
nicht geben. Und deshalb wurde das Thema auch lange Jahre totgeschwiegen. Trotzdem ist das
Problem heutzutage noch so aktuell wie um die Jahrhundertwende. Eine Umfrage in mehreren
großen Betrieben Deutschlands hat ergeben, daß zwei von drei weiblichen Angestellten
während ihres Berufslebens bereits einmal in irgendeiner Form sexuell von einem Kollegen
oder Vorgesetzten belästigt wurden.
Kann dies in früheren Zeiten überhaupt einmal zur Sprache, wurde das ganze im
Hinblick auf das antiquierte Frauenbild in der Gesellschaft als Kavaliersdelikt abgetan.
Erst im Jahre 1994 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, zumindest den Versuch zu machen,
bedrängten Frauen durch das "Gesetz zum Schutze der Beschäftigten vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz" (Beschäftigten-Schutzgesetz) zu Hilfe zu kommen. Das
Gesetz gesteht im Falle einer sexuellen Belästigung den Betroffenen erhebliche Rechte zu
und verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz des Angestellten zu
ergreifen.
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