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| Wo muß der Arbeitnehmer die Wahrheit sagen? Die Antwort ist einfach: Überall da, wo der Chef ein Recht auf Auskunft hat. Und wo er das hat, erfahren Sie hier. Ansonsten kann der Bewerber entweder die Auskunft verweigern oder eventuell gar schwindeln, wenn ihm dies günstig erscheint. Bei beidem ist aber Vorsicht angesagt:
Generell gilt: Langfristige Engagements lassen
sich generell nur schlecht auf falschen Tatsachen aufbauen. |
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 10.05.1998
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