Inwieweit darf der
Arbeitnehmer chatten?
Ein Chat wird wohl nur in den seltendsten
Fällen notwendig für die Arbeit sein. Daher ist er grundsätzlich einem privaten
Telefonat gleichzustellen. Es kommt also darauf an, ob im Betrieb das private Telefonieren
erlaubt ist oder nicht. Ist es verboten, dann ist auch das Chatten nicht gestattet. Ist es
erlaubt, dann ist zumindest gegen das Chatten in der Mittagspause nichts einzuwenden.
Während der Arbeitszeit dürfte ein Chat auch dann problematisch sein, wenn das private
Telefonieren erlaubt ist, da der zeitliche Aufwand regelmäßig so erheblich sein wird,
daß der Arbeitgeber den Chat nicht mehr tolerieren muß, auch wenn er das private
Telefonieren an sich erlaubt.
Der Arbeitgeber darf in diesem Zusammenhang zwar
registrieren, wann und wo der Arbeitnehmer chattet, er darf den Inhalt des Chats jedoch
nicht einsehen oder speichern. Nachdem das technisch jedoch ohne Probleme möglich ist,
sollte sich jeder Arbeitnehmer vorsehen, welche Inhalte er in einen Chat einfließen
läßt. Beschwert er sich in einem Chat-Raum über seinen Chef und ist der Webmaster des
Betriebs eine Petze, dann darf dem Arbeitnehmer das, was er geschrieben hat zwar nicht
direkt vorgehalten werden, allerdings bekommt er dann sicherlich anderweitig
Schwierigkeiten - denn der Arbeitgeber wird immer darauf bedacht sein, einen illoyalen
Arbeitnehmer so rasch wie möglich loszuwerden. Also Vorsicht! Beim Chat ist für den
Chatter der Chef immer nett und die Arbeitsverhältnisse sind immer prima.