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Inwieweit darf der Arbeitnehmer private E-Mails vom Arbeitsplatz aus versenden?

Soweit zu diesem Thema bislang Stellungnahmen vorliegen, gehen die Juristen davon aus, das auch das Versenden von E-Mails vom Arbeitsplatz aus rechtlich dem Telefonieren gleichzusetzen ist.

Also kommt es darauf an, ob im Betrieb das private Telefonieren erlaubt ist. Ist das so, dann darf der Chef auch gegen private E-Mails nichts einwenden. Er darf allerdings auch hier überwachen, wann und an wen der Arbeitnehmer ein E-Mail verschickt hat.

Wegen des Inhalts gilt das für das Chatten Gesagte: Der Arbeitgeber darf den Inhalt nicht kontrollieren. Allerdings ist ein E-Mail für einen Webmaster so einfach zu lesen wie eine Postkarte für einen Postboten. Betriebsrelevante Äußerungen sollten deshalb aus privaten E-Mails tunlichst heraußen bleiben.

Ist das private Telefonieren verboten, dann darf der Arbeitnehmer auch keine privaten E-Mails versenden - und zwar auch nicht in der Mittagspause. Denn auch das Versenden eines E-Mails kostet ja mindestens 12 Pfennige, und daran könnte der Arbeitgeber seine Kritik aufhängen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.02.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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