Inwieweit darf der
Arbeitnehmer private E-Mails vom Arbeitsplatz aus versenden?
Soweit zu diesem Thema bislang Stellungnahmen
vorliegen, gehen die Juristen davon aus, das auch das Versenden von E-Mails vom
Arbeitsplatz aus rechtlich dem Telefonieren gleichzusetzen ist.
Also kommt es darauf an, ob im Betrieb das
private Telefonieren erlaubt ist. Ist das so, dann darf der Chef auch gegen private
E-Mails nichts einwenden. Er darf allerdings auch hier überwachen, wann und an wen der
Arbeitnehmer ein E-Mail verschickt hat.
Wegen des Inhalts gilt das für das Chatten
Gesagte: Der Arbeitgeber darf den Inhalt nicht kontrollieren. Allerdings ist ein E-Mail
für einen Webmaster so einfach zu lesen wie eine Postkarte für einen Postboten.
Betriebsrelevante Äußerungen sollten deshalb aus privaten E-Mails tunlichst heraußen
bleiben.
Ist das private Telefonieren verboten, dann darf
der Arbeitnehmer auch keine privaten E-Mails versenden - und zwar auch nicht in der
Mittagspause. Denn auch das Versenden eines E-Mails kostet ja mindestens 12 Pfennige, und
daran könnte der Arbeitgeber seine Kritik aufhängen.