Praktische Tips - für
beide Seiten
Tips für den Arbeitgeber:
Jeder Internet-Browser gibt Auskunft darüber,
wohin sein Benutzer in der letzten Zeit gesurft ist. Durch einen kurzen Blick in die
Hilfe-Datei können Sie herausfinden, wie Sie die "history" (beim Netscape) bzw.
den "Verlauf" (beim Internet-Explorer) einsehen können. Dort bekommen Sie
haarklein präsentiert, was sich in der letzten Zeit internetmäßig auf diesem
Arbeitsplatz getan hat - es sei denn, der Arbeitnehmer hat die entsprechenden Dateien
bereits wieder gelöscht.
Größere Firmensoftware-Pakete wie z.B. R/3
von SAP bieten häufig komfortable Möglichkeiten, den Internet- bzw. E-Mail-Verkehr des
Betriebs zu registrieren und zu überwachen. Ihr Webmaster bzw. Ihr Supervisor erläutert
Ihnen alles Wesentliche. Machen Sie sich jedoch diese Möglichkeiten zunutze, sollten Sie
dies durch Betriebsmitteilung bekanntgeben, damit sich die Arbeitnehmer darauf einstellen
können. Der Betriebsrat hat dann nach § 87 I Nr. 1 BetrVG Mitbestimmungsrechte. Klären
Sie Einzelheiten im Wege einer Betriebsvereinbarung.
Ferner gibt es spezielle amerikanische
Ausforschungs-Software, mit denen es möglich ist, den Internet-traffic Ihres Betriebs
weitgehend vollautomatisch zu überwachen. Einige Software-Pakete sind in der Lage, z.B.
den Inhalt aus- und eingehender E-Mails auf zuvor vorgegebene "Reizworte" (z.B.
Sex, Sport, Auto etc.) abzuscannen und ggf. eine Kopie des Mails an den Webmaster zu
senden. Da nach deutschem Recht jedoch eine Inhaltskontrolle (und erst Recht eine
Rasterkontrolle ohne Anlaß) unzulässig sein dürfte, ist vom Einsatz solcher Software
grundsätzlich abzuraten. Die Ergebnisse dürfen Sie in einem Prozeß gegen den
Arbeitnehmer nicht verwerten.
Tips für den Arbeitnehmer:
Löschen Sie regelmäßig den Cache Ihres
Internet-Browsers. Dann kann anhand der lokal auf Ihrer Rechner installierten Software
nicht mehr nachvollzogen werden, wann Sie wohin gesurft sind. Ein Blick in die Hilfe-Datei
Ihres Browsers klärt Sie auf, wie Sie verfahren müssen. Die Maßnahme empfiehlt sich im
Übrigen auch deshalb, weil durch regelmäßiges Surfen im Internet immer neue Dateien auf
Ihrer Festplatte abgelagert werden. Wenn Sie schon länger nicht mehr "geputzt"
haben, werden Sie in dem entsprechenden Ordner evtl. tausende von unnützen Dateien
vorfinden. Möglicherweise ist Ihre Platte groß genug - aber Datenschrott gehört
trotzdem regelmäßig entsorgt. Auch Cookies sollten Sie regelmäßig löschen, denn auch
diese lassen natürlich Rückschlüsse auf auf Ihre Surf-Aktivitäten zu.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, ob
dieser etwas über eine Überwachung des Internet-trafffics im Betrieb weiß und ob
eventuell eine Betriebsvereinbarung existiert. Dann wissen Sie genau, was Sie dürfen und
was nicht. Existiert kein Betriebsrat, dann gibt es mit Sicherheit auch keine
entsprechende Vereinbarung. Dann gilt das, was in Ihrem Vertrag (Speziell über das
private Telefonieren)steht oder was Ihr Arbeitgeber ansonsten angeordnet hat.
Surfen, chatten und mailen Sie möglichst
während der Mittagspause oder nach Feierabend. Das wird sich der Chef noch am ehesten
gefallen lassen.
Wenn Sie nicht wollen, daß irgendjemand Ihre
Mails mitliest, dann laden Sie sich "Pretty Good Privacy", ein
Verschlüsselungsprogramm aus dem Internet herunter und verschlüsseln Sie zumindest
diejenigen Mails, deren Inhalt Sie für heikel halten.
Gehen Sie am besten sicherheitshalber davon
aus, daß Sie überwacht werden und daß in diesem Augenblick, in dem Sie diese Zeilen
lesen, Ihr Webmaster sich bei Ihnen aufgeschaltet hat und diese Zeilen ebenfalls gerade
liest. Und dann stellen Sie einfach Ihr Verhalten darauf ein. Vorsicht ist die Mutter der
Porzellankiste.
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