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Praktische Tips - für beide Seiten

Tips für den Arbeitgeber:

  • Jeder Internet-Browser gibt Auskunft darüber, wohin sein Benutzer in der letzten Zeit gesurft ist. Durch einen kurzen Blick in die Hilfe-Datei können Sie herausfinden, wie Sie die "history" (beim Netscape) bzw. den "Verlauf" (beim Internet-Explorer) einsehen können. Dort bekommen Sie haarklein präsentiert, was sich in der letzten Zeit internetmäßig auf diesem Arbeitsplatz getan hat - es sei denn, der Arbeitnehmer hat die entsprechenden Dateien bereits wieder gelöscht.

  • Größere Firmensoftware-Pakete wie z.B. R/3 von SAP bieten häufig komfortable Möglichkeiten, den Internet- bzw. E-Mail-Verkehr des Betriebs zu registrieren und zu überwachen. Ihr Webmaster bzw. Ihr Supervisor erläutert Ihnen alles Wesentliche. Machen Sie sich jedoch diese Möglichkeiten zunutze, sollten Sie dies durch Betriebsmitteilung bekanntgeben, damit sich die Arbeitnehmer darauf einstellen können. Der Betriebsrat hat dann nach § 87 I Nr. 1 BetrVG Mitbestimmungsrechte. Klären Sie Einzelheiten im Wege einer Betriebsvereinbarung.

  • Ferner gibt es spezielle amerikanische Ausforschungs-Software, mit denen es möglich ist, den Internet-traffic Ihres Betriebs weitgehend vollautomatisch zu überwachen. Einige Software-Pakete sind in der Lage, z.B. den Inhalt aus- und eingehender E-Mails auf zuvor vorgegebene "Reizworte" (z.B. Sex, Sport, Auto etc.) abzuscannen und ggf. eine Kopie des Mails an den Webmaster zu senden. Da nach deutschem Recht jedoch eine Inhaltskontrolle (und erst Recht eine Rasterkontrolle ohne Anlaß) unzulässig sein dürfte, ist vom Einsatz solcher Software grundsätzlich abzuraten. Die Ergebnisse dürfen Sie in einem Prozeß gegen den Arbeitnehmer nicht verwerten.

Tips für den Arbeitnehmer:

  • Löschen Sie regelmäßig den Cache Ihres Internet-Browsers. Dann kann anhand der lokal auf Ihrer Rechner installierten Software nicht mehr nachvollzogen werden, wann Sie wohin gesurft sind. Ein Blick in die Hilfe-Datei Ihres Browsers klärt Sie auf, wie Sie verfahren müssen. Die Maßnahme empfiehlt sich im Übrigen auch deshalb, weil durch regelmäßiges Surfen im Internet immer neue Dateien auf Ihrer Festplatte abgelagert werden. Wenn Sie schon länger nicht mehr "geputzt" haben, werden Sie in dem entsprechenden Ordner evtl. tausende von unnützen Dateien vorfinden. Möglicherweise ist Ihre Platte groß genug - aber Datenschrott gehört trotzdem regelmäßig entsorgt. Auch Cookies sollten Sie regelmäßig löschen, denn auch diese lassen natürlich Rückschlüsse auf auf Ihre Surf-Aktivitäten zu.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, ob dieser etwas über eine Überwachung des Internet-trafffics im Betrieb weiß und ob eventuell eine Betriebsvereinbarung existiert. Dann wissen Sie genau, was Sie dürfen und was nicht. Existiert kein Betriebsrat, dann gibt es mit Sicherheit auch keine entsprechende Vereinbarung. Dann gilt das, was in Ihrem Vertrag (Speziell über das private Telefonieren)steht oder was Ihr Arbeitgeber ansonsten angeordnet hat.

  • Surfen, chatten und mailen Sie möglichst während der Mittagspause oder nach Feierabend. Das wird sich der Chef noch am ehesten gefallen lassen.

  • Wenn Sie nicht wollen, daß irgendjemand Ihre Mails mitliest, dann laden Sie sich "Pretty Good Privacy", ein Verschlüsselungsprogramm aus dem Internet herunter und verschlüsseln Sie zumindest diejenigen Mails, deren Inhalt Sie für heikel halten.

  • Gehen Sie am besten sicherheitshalber davon aus, daß Sie überwacht werden und daß in diesem Augenblick, in dem Sie diese Zeilen lesen, Ihr Webmaster sich bei Ihnen aufgeschaltet hat und diese Zeilen ebenfalls gerade liest. Und dann stellen Sie einfach Ihr Verhalten darauf ein. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.02.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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