Arbeitsrecht -
Fortbildungskosten
Ohne Fortbildung kommt heute keiner mehr aus. Unser
berufliches Umfeld verändert sich mit derartiger Geschwindigkeit, daß jeder, der nicht
regelmäßig dazulernt, blitzartig zum alten Eisen gehört. Wie der Volksmund richtig
sagt: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.
Auch die Arbeitgeber haben ein massives Interesse daran, daß
sich ihre Arbeitnehmer fortbilden, denn dadurch bleibt der Betrieb insgesamt
konkurrenzfähig. Deshalb sind viele Arbeitgeber sogar bereit, die Kosten von
Fortbildungsmaßnahmen zu übernehmen, wenn die Chance besteht, daß die Weiterbildung dem
Betrieb etwas nutzt. Lehrgänge sind aber oft eine teuere Angelegenheit, und natürlich
dauert es einige Zeit, bis der Arbeitnehmer das Geld wieder "hereinspielt", das
der Arbeitgeber in seine Fortbildung gesteckt hat. In diesem Zusammenhang fragt es sich
natürlich, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Gegenzug zur Finanzierung von dessen
Fortbildung länger an seinen Betrieb binden darf bzw. ob er, wenn der Arbeitnehmer doch
vorzeitig das Weite sucht, von ihm die Ausbildungskosten zurückverlangen kann. Im
einzelnen stellen sich die folgenden Fragen:
Ferner finden Sie auf diesen Seiten noch ein Vertragsbeispiel für eine Rückzahlungsklausel,
wie sie von der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet wird.