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Arbeitsrecht - Fortbildungskosten

Ohne Fortbildung kommt heute keiner mehr aus. Unser berufliches Umfeld verändert sich mit derartiger Geschwindigkeit, daß jeder, der nicht regelmäßig dazulernt, blitzartig zum alten Eisen gehört. Wie der Volksmund richtig sagt: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

Auch die Arbeitgeber haben ein massives Interesse daran, daß sich ihre Arbeitnehmer fortbilden, denn dadurch bleibt der Betrieb insgesamt konkurrenzfähig. Deshalb sind viele Arbeitgeber sogar bereit, die Kosten von Fortbildungsmaßnahmen zu übernehmen, wenn die Chance besteht, daß die Weiterbildung dem Betrieb etwas nutzt. Lehrgänge sind aber oft eine teuere Angelegenheit, und natürlich dauert es einige Zeit, bis der Arbeitnehmer das Geld wieder "hereinspielt", das der Arbeitgeber in seine Fortbildung gesteckt hat. In diesem Zusammenhang fragt es sich natürlich, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Gegenzug zur Finanzierung von dessen Fortbildung länger an seinen Betrieb binden darf bzw. ob er, wenn der Arbeitnehmer doch vorzeitig das Weite sucht, von ihm die Ausbildungskosten zurückverlangen kann. Im einzelnen stellen sich die folgenden Fragen:

Ferner finden Sie auf diesen Seiten noch ein Vertragsbeispiel für eine Rückzahlungsklausel, wie sie von der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet wird.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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