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Wieviel muß der Arbeitnehmer von den Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn er vorzeitig geht?

Grundsätzlich gilt, daß Rückzahlungsklauseln nur wirksam sind, wenn sie zeitanteilig zur Bindungsdauer gestaffelt sind.
Beispiel: Die Ausbildung dauerte drei Monate und kostete DM 6.000,00. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer verpflichten, nach Abschluß der Ausbildung noch ein Jahr länger im Betrieb zu bleiben. Kündigt der Arbeitnehmer schon nach 8 Monaten, dann muß er nicht die gesamten DM 6.000,00, sondern nur einen anteiligen Betrag für die restlichen vier Monate, also nur DM 2.000,00 zurückzahlen.

Basis einer Rückzahlungsvereinbarung kann übrigens immer nur höchstens der Betrag sein, den der Arbeitgeber tatsächlich für die Fortbildung aufwenden mußte. Es geht also nicht an, daß er - sozusagen als Strafe für Untreue - mehr verlangt, als er eigentlich ausgegeben hat.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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