Wieviel muß der
Arbeitnehmer von den Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn er vorzeitig geht?
Grundsätzlich gilt, daß Rückzahlungsklauseln nur wirksam
sind, wenn sie zeitanteilig zur Bindungsdauer gestaffelt sind.
Beispiel: Die Ausbildung dauerte drei Monate und kostete DM 6.000,00. Der Arbeitgeber kann
den Arbeitnehmer verpflichten, nach Abschluß der Ausbildung noch ein Jahr länger im
Betrieb zu bleiben. Kündigt der Arbeitnehmer schon nach 8 Monaten, dann muß er nicht die
gesamten DM 6.000,00, sondern nur einen anteiligen Betrag für die restlichen vier Monate,
also nur DM 2.000,00 zurückzahlen.
Basis einer Rückzahlungsvereinbarung kann übrigens immer
nur höchstens der Betrag sein, den der Arbeitgeber tatsächlich für die Fortbildung
aufwenden mußte. Es geht also nicht an, daß er - sozusagen als Strafe für Untreue -
mehr verlangt, als er eigentlich ausgegeben hat.