Arbeitsrecht -
Gleichberechtigung
Vermutlich werden Sie es schon nicht mehr hören können,
dieses ewige Gerede von der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Seit Jahren immer das
gleiche Geschrei um dieses angestaubte Thema.
Aber für die Gerichte ist dieses Thema nach wie vor ein
heißes Eisen. Erst jetzt hatte das Bundesarbeitsgericht (AZ:
8 AZR 295/99) wieder einen brisanten Fall zur Frage der Gleichberechtigung des
Mannes im Arbeitsrecht zu entscheiden.
Eine Spielwarenhandelskette hatte per Zeitungsinserat eine
"Filialleiterin mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung" gesucht.
Auf diese Stelle bewarb sich nun ein Groß- und Außenhandelskaufmann männlichen
Geschlechts, und bekam nach eineinhalb Monaten seine Unterlagen mit dem lapidaren Hinweis
zurück, die Stelle sei anderweitig besetzt worden. Es folgten dann noch die üblichen
guten Wünsche für den weiteren beruflichen Werdegang, die jedem Jobsuchenden immer die
Zornesröte ins Gesicht treiben.
Unser Mann gab nun aber nicht auf sondern forschte nach, wer
denn die Stelle bekommen hatte. Und dabei stellte er fest, daß ihm eine Frau den Job vor
der Nase weggeschnappt hatte und zwar auch noch eine, die bislang nur als
Teilzeit-Verkäuferin gearbeitet und vorher noch nie eine Filiale geleitet hatte.
Der Mann ging vors Gericht und verlangte eine Entschädigung
von 3000 Mark. Er sei nur deshalb nicht eingestellt worden, weil er ein Mann sei, und das
sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz.
Das Bundesarbeitsgericht gab dem Mann tatsächlich Recht.
Schon die Ausschreibung der Stelle als "Filialleiterin" sei ein klarer Verstoß
gegen geltendes Recht gewesen. Angesichts dieser einseitigen Annoncierung des Jobs müsse
nun der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei der Einstellung der Frau die Grundsätze der
Gleichberechtigung der Geschlechter beachtet habe.
Nun trug das Spielwarenunternehmen zwar noch vor, die
eingestellte Bewerberin sei besser qualifiziert gewesen als der abgewiesene Mann - aber da
haperte es dann mit den Beweisen. Und deshalb ging das Bundesarbeitsgericht in diesem Fall
tatsächlich von einer Diskriminierung des Mannes durch den Arbeitgeber aus und sprach die
Entschädigung von 3.000 Mark zu.
Jubel bei den allseits unterdrückten Männern. Und die
Frauen? Die denken sich Ihren Teil und merken sich die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts. Denn umgekehrt wird natürlich auch ein Schuh draus. Auch eine bei
einer Einstellung benachteiligte Frau kann sich natürlich dieses Urteil zunutze machen.
Und seien wir mal ehrlich - dieser Fall der Diskriminierung ist immer noch der weitaus
häufigere.