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Verfahrensdauer

Die Arbeitsgerichte sind wegen der Vielzahl der anfallenden Verfahren chronisch überlastet. Deshalb können die Kammervorsitzenden nach Einreichung der Klage zwar recht rasch einen Gütetermin anberaumen. Ein solcher Termin findet oft schon drei bis sechs Wochen nach Zustellung der Klage statt. Einigt man sich im Gütetermin, ist das Verfahren in kurzer Zeit überstanden. Gelingt das nicht, muß man sich auf eine lange Verfahrensdauer einrichten. Der Termin zur Streitverhandlung findet wegen der Belastung der Gerichte erst drei bis sechs Monate nach dem Gütetermin statt, die Beweisaufnahme oft erst sechs Monate nach dem Streittermin.
Kommt eine zweite Instanz hinzu, kann es leicht noch einmal ein weiteres Jahr dauern, bis zwischen den Parteien Klarheit herrscht.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 20.07.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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