Verfahrensdauer
Die Arbeitsgerichte sind wegen der Vielzahl der anfallenden Verfahren
chronisch überlastet. Deshalb können die Kammervorsitzenden nach Einreichung der Klage
zwar recht rasch einen Gütetermin anberaumen. Ein solcher Termin findet oft schon drei
bis sechs Wochen nach Zustellung der Klage statt. Einigt man sich im Gütetermin, ist das
Verfahren in kurzer Zeit überstanden. Gelingt das nicht, muß man sich auf eine lange
Verfahrensdauer einrichten. Der Termin zur Streitverhandlung findet wegen der Belastung
der Gerichte erst drei bis sechs Monate nach dem Gütetermin statt, die Beweisaufnahme oft
erst sechs Monate nach dem Streittermin.
Kommt eine zweite Instanz hinzu, kann es leicht noch einmal ein weiteres Jahr dauern, bis
zwischen den Parteien Klarheit herrscht.