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Kündigung vor Dienstantritt

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ...

...ob er nicht noch was Besseres findet", sagt sehr richtig der Volksmund.

Nach diesem Motto gehen mit gutem Recht und gutem Grund auch viele vor, die auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sind. Dabei kann man gelegentlich in die Situation geraten, daß man bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben und beispielsweise vereinbart hat, am übernächsten 1. die neue Stelle anzutreten. Plötzlich flattert einem dann nachträglich noch ein weiteres Angebot ins Haus, dessen Konditionen noch besser sind. In diesem Falle fragt es sich natürlich, ob es möglich ist, dieses weitere Angebot noch anzunehmen oder ob wegen des bereits abgeschlossenen Vertrages "der Zug schon abgefahren ist". Konkret stellen sich die folgenden Fragen:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.11.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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