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Tip für Arbeitgeber

Bei Kleinbetrieben gibt es evtl. die Lohnfortzahlung von den Krankenkassen wieder.

Betriebe, die nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt haben und Lohnfortzahlung leisten müssen, können evtl. die ihnen dadurch entstehenden Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückverlangen. Der Anspruch ergibt sich aus § 10 ff des Lohnfortzahlungsgesetzes. Jeder Arbeitgeber, der nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, sollte bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers oder bei der AOK nachfragen, ob diese Voraussetzungen für ihn evtl. vorliegen. Die Mühe lohnt sich und bringt oft eine Ersparnis von mehreren tausend Mark.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.09.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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