Fristlose Kündigung wegen
Verzögerung der Genesung
Krank sein ist ja bekanntlich äußerst lästig. Und deswegen bemüht sich ja jeder,
den es erwischt hat, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Naja wenigstens
fast jeder. Ein paar Leute gibts, die handhaben die Sache etwas anders. Denn: Wer
krank ist, der muß ja bekanntlich nicht arbeiten. Und einige Leute tja: die sind
lieber krank als in der Arbeit.
Das findet der Arbeitgeber natürlich nicht so lustig. denn schließlich muß er ja
sechs Wochen lang für nichts und wieder nichts den Beutel aufmachen und Lohnfortzahlung
leisten. Anschließend zahlt dann zwar die Krankenkasse, aber das hilft auch nicht viel
weiter. Denn immerhin fehlt ja der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, und sein Job muß von den
Kollegen miterledigt werden. Und die werden mit der Zeit natürlich auch sauer. Wenn in so
einer Situation jemand dann noch Sachen macht, die seine Genesung verzögern, dann kann
das für ihn schnell unangenehme Folgen haben. Denn weder die Arbeitgeber noch die
Gerichte lassen dann mit sich spaßen.
Dies mußte jetzt erst wieder eine Bäckereiverkäuferin aus Frankfurt erfahren. Sie
hatte sich den Arm gebrochen und fiel deshalb in der Bäckerei aus. Weil man mit
gebrochenem Arm jedoch eigentlich ganz gut von der Stelle kommt, arbeitete sie, während
sie krankgeschrieben war, nebenbei noch als Serviererin in einer Gaststätte. Für Ihren
Arm war das natürlich nicht gerade das Wahre. Und es kam natürlich, wie es kommen
mußte: Der Arbeitgeber bekam die Sache spitz.
Nun war er sogar noch so fair und forderte die Frau auf, den Unsinn doch sein zu
lassen. Die aber scherte sich nicht um die Abmahnung und arbeitete weiter, weil sie den
Nebenjob nicht verlieren wollte. Daraufhin machte der Arbeitgeber Nägel mit Köpfen und
kündigte seiner Verkäuferin fristlos. Und das zu Recht, urteilte das Arbeitsgericht
Frankfurt. Wer mit gebrochenem Arm als Serviererin in einer Gaststätte arbeite, der
verzögere beharrlich seine Genesung und der verdiene nichts anderes als eine fristlose
Kündigung vor allem, wenn er vorher auch noch abgemahnt worden sei.
Das bedeutet nun nicht, daß man immer, wenn man krank ist, strengstens daheim bleiben
muß und sich nicht rühren darf. Im Gegenteil: Bei Kreislauferkrankungen oder bei
orthopädischen Leiden kann Bewegung die Genesung sogar fördern. Und dann kann einem kein
Arbeitgeber verbieten, täglich seinen Spaziergang zu machen, auch wenn man
krankgeschrieben ist. Nur sollte dieser Spaziergang halt nicht gerade ins nächste Bistro
führen oder gar der Ausübung irgendwelcher Nebenjobs dienen.