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Ich bin krank - kann ich gekündigt werden?

Wenn jemand krank wird, dann kann er in aller Regel nichts dafür. Deshalb ist eine einmalige oder auch mehrmalige Erkrankung für sich gesehen noch kein Grund für den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer zu kündigen.

Anders wird die Sache jedoch, wenn sich Ihre Krankheitszeiten häufen und deswegen Schwierigkeiten im betrieblichen Ablauf entstehen, etwa dadurch, daß andere Kollegen Ihre Arbeit regelmäßig miterledigen und deshalb Überstunden leisten müssen (die ja der Arbeitgeber extra bezahlen muß) bzw. wegen Ihrer Krankheit nicht in Urlaub gehen können. In diesem Falle ist der Arbeitgeber irgendwann - auch mit Rücksicht auf Ihre Kollegen - gezwungen, Ihren Arbeitsplatz neu zu besetzen und kann Ihnen deshalb nicht aus personenbedingten sondern aus betrieblichen Gründen kündigen. Ein vorausschauender Arbeitnehmer sollte deshalb keinesfalls "blau machen" und sich vom Arzt einen "gelben Urlaubsschein" geben lassen, nur weil er keine Lust zum Arbeiten hat. Tut er dies nämlich öfter und trifft ihn dann u.U. eine echte Erkrankung, wegen der er längere Zeit nicht arbeiten kann, dann kann u.U. die Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung gegeben sein, die ohne die "Blaumacherei" evtl. noch nicht vorläge.

Etwas anderes gilt übrigens auch, wenn Sie nicht alles tun, um möglichst rasch wieder gesund zu werden. Auch dann kann Ihnen der Arbeitgeber - im Extremfall sogar fristlos - kündigen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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