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Verhalten während der Krankheit

Wenn Sie krankgeschrieben sind, sind Sie verpflichtet, sich so zu verhalten, daß Sie möglichst bald wieder gesund werden. Aus diesem Grunde müssen Sie alles unterlassen, was den Genesungsprozeß verzögern kann.

Das bedeutet insbesondere, daß Sie sich an die Weisungen Ihres Arztes zu halten haben. Schreibt Ihnen der Arzt vor, daß Sie das Bett hüten müssen, dann müssen Sie auch im Bett bleiben. Andererseits werden Sie bei vielen Erkrankungen aber schneller gesund, wenn Sie an die frische Luft gehen und sich bewegen (so z.B. bei Kreislauferkrankungen, Erkältungskrankheiten und auch bei orthopädischen Erkrankungen). In diesem Falle kann Ihnen der Arbeitgeber nicht vorwerfen, wenn Sie ausgehen. Dann ist es geradezu ärztlich geboten, die Wohnung zu verlassen und spazierenzugehen. Führt der Spaziergang allerdings regelmäßig in Ihre Stammkneipe, dann dürften Sie irgendwann Schwierigkeiten bekommen, wenn Ihnen das Ihr Arbeitgeber nachweisen kann.

Grundsätzlich gehört zu Ihrer Pflicht, möglichst rasch wieder gesund zu werden, auch ein ausreichender Nachtschlaf. Sie setzen sich also auch der Gefahr einer Kündigung aus, wenn Sie beispielsweise zu nachtschlafender Zeit von Ihrem Arbeitgeber (oder einem übelwollenden Kollegen) in der Disco erwischt werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.09.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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