Abrufarbeit
Die Abrufarbeit wird auch als "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit"
(Abkürzung: "Kapovac") bezeichnet. Es handelt sich um ein System, bei dem der
Arbeitnehmer nur dann arbeitet, wenn im Betrieb für ihn
auch Arbeit anfällt. Er wird sozusagen bei Bedarf "abgerufen".
Um dem Arbeitnehmer aber eine gewisse Sicherheit zu bieten, muß ihn der Arbeitgeber - so
schreibt es das Beschäftigungs-Förderungsgesetz vor - mindestens
10 Arbeitsstunden wöchentlich beschäftigen. Es kann auch eine höhere
feste Stundenzahl pro Woche vereinbart werden. Dem
Arbeitgeber steht es aber dann frei, wann er den Arbeitnehmer abruft.
Immerhin kann man auch hier beispielsweise vereinbaren, daß die Arbeit z.B. nicht vor
17.00 Uhr abends angetreten werden muß.
Gegenüber der klassischen Variante der Teilzeitarbeit zeichnet sich also auch die
Abrufarbeit durch eine erheblich höhere Flexibilität aus.