Mehrere Arbeitsverhältnisse
Gerade für einen Teilzeitbeschäftigten ist es interessant, während des Restes des Tages noch irgendwo anders zu arbeiten,
um so die finanziellen Verhältnisse aufzubessern. Grundsätzlich ist so etwas (sogar für
eine Vollzeitarbeitskraft) zulässig. Wir leben in einem freien Land und deshalb steht es
grundsätzlich jedem frei, so viel zu arbeiten, wie er will.
Trotzdem versuchen die Arbeitgeber häufig, die Möglichkeiten des Arbeitnehmers
einzuschränken, zwei Arbeitsstellen nebeneinander zu halten. Der Grund hierfür ist
verständlich und nachvollziehbar: Jeder Arbeitgeber hat natürlich ein Interesse daran,
daß der Arbeitnehmer vor allem seinem Betrieb seine volle Arbeitskraft zukommen läßt
und sich während der arbeitsfreien Zeit dann erholt, um anschließend frisch und munter
am Arbeitsplatz wieder erscheinen zu können. Den meisten Arbeitgebern ist allerdings auch
bekannt, daß man dem Arbeitnehmer grundsätzlich
Zusatzarbeiten nicht verbieten kann. Deshalb ist in den meisten
Arbeitsverträgen geregelt, daß weitere Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
ausgeübt werden dürfen. Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte muß
diese Zustimmung aber in aller Regel vom Arbeitgeber erteilt werden, es sei denn,
- der Arbeitnehmer will ausgerechnet bei der direkten
Konkurrenz arbeiten. Das muß der Arbeitgeber nicht dulden. Denn
schließlich erwirbt sich der Arbeitnehmer in seinem Betrieb ein know-how, das nicht
unbedingt an die Konkurrenz weitergegeben werden sollte;
- der Arbeitnehmer macht sich neben dem Hauptjob selbständig und macht
in der selbständigen Tätigkeit dem Arbeitgeber Konkurrenz. Dies muß der
Arbeitgeber natürlich aus dem gleichen Punkt nicht dulden, wie oben erläutert;
- eine weitere Tätigkeit muß der Arbeitgeber auch nicht dulden, wenn die Gefahr besteht,
daß sich der Arbeitnehmer durch den weiteren Job
überfordern könnte und deshalb dem Arbeitgeber nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur
Verfügung stellen könnte.
Schließlich darf nach der Arbeitszeitordnung die Arbeitszeit aus
allen Arbeitsverhältnissen zusammen nicht mehr als regelmäßig 10 Stunden täglich oder
48 Stunden wöchentlich betragen. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr, kann der
Arbeitgeber u.U. deswegen kündigen.
Interessant übrigens für Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse ausüben:
Passiert an einer Arbeitsstelle ein Unfall,
so muß nicht nur der betreffende Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, sonderen auch der
(die)andere(n).