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Mutterschaftsgeld

Nicht nur für volltags arbeitende Frauen, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte, die Mutter geworden sind, gibt es Mutterschaftsgeld für insgesamt 14 Wochen vor und nach der Entbindung. Mutterschaftsgeld steht sogar Geringverdienern zu. Das sind Frauen, die in den alten Ländern nicht mehr als DM 610,00 und in den neuen Ländern nicht mehr als DM 520,00 verdienen. Sie bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400,00 (für die gesamten 14 Wochen). Voraussetzung ist allerdings, daß die Schwangere bei Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stand. Außerdem muß zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Entbindung insgesamt wenigstens 12 Wochen lang ein Arbeitsverhältnis oder sonstwie eine Krankenversicherungspflicht bestanden haben.

Mutterschaftsgeld kann beantragt werden beim

Bundesversicherungsamt
Reichspietschufer 72

10785 Berlin.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 20.07.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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