Mutterschaftsgeld
Nicht nur für volltags arbeitende Frauen, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte, die
Mutter geworden sind, gibt es Mutterschaftsgeld für
insgesamt 14 Wochen vor und nach der Entbindung. Mutterschaftsgeld steht
sogar Geringverdienern zu. Das sind Frauen, die in den alten Ländern nicht mehr als DM
610,00 und in den neuen Ländern nicht mehr als DM 520,00 verdienen. Sie bekommen
Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400,00 (für die gesamten 14 Wochen). Voraussetzung ist
allerdings, daß die Schwangere bei Beginn der 6-wöchigen
Schutzfrist vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stand. Außerdem
muß zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Entbindung
insgesamt wenigstens 12 Wochen lang ein Arbeitsverhältnis oder sonstwie
eine Krankenversicherungspflicht bestanden haben.
Mutterschaftsgeld kann beantragt werden beim
Bundesversicherungsamt
Reichspietschufer 72
10785 Berlin.