Sozialversicherung
Grundsätzlich sind auch Teilzeitarbeitskräfte sozialversichert (d.h. kranken- und
arbeitslosenversichert). Vielen ist das aber nicht recht, weil sie anderweit bereits eine
Krankenversicherung haben (z.B., weil sie als Rentner krankenversichert sind oder über
den voll arbeitenden Ehepartner in dessen Krankenkasse mitversichert sind). Das Gesetz
gibt solchen Personen die Möglichkeit, sozialversicherungsfrei
zu arbeiten, wenn sie "geringfügig beschäftigt" sind. Das ist
in folgenden Fällen der Fall:
- Der Arbeitnehmer arbeitet weniger als 15 Stunden
wöchentlich und verdient höchstens DM 610,00 (in den neuen Ländern
höchstens DM 520,00 monatlich). Dabei werden mehrere
Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet und die Höchstwerte
dürfen insgesamt nicht überschritten werden.
- Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet mehr als 15 Stunden wöchentlich und/oder verdient
mehr als DM 610,00 monatlich. Er hat aber mit seinem Arbeitgeber von vornherein
vereinbart, daß seine Tätigkeit auf höchstens zwei Monate
innerhalb eines Jahres begrenzt ist. Auch hier werden mehrere Beschäftigungen zusammengezählt. Alle
zusammen dürfen nicht länger als zwei Monate jährlich dauern.
- Höhere Verdienste sind auch dann sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 1/6 des gesamten Einkommens
ausmachen.
Unfallversichert ist jeder
Teilzeitbeschäftigte im übrigen automatisch; vgl. hierzu die Ausführungen unter dem
Stichwort "Privathaushalt".