Studenten-Jobs
Zum 1. Oktober 1996 wurde für Nebenjobs ebenfalls die Rentenversicherungspflicht
eingeführt (die leeren Kassen des Herrn Blüm zwangen die Regierung dazu). Gleichwohl
gibt es immer noch Möglichkeiten für Studenten, sozialabgabenfrei neben dem Studium zu
verdienen. Dabei muß man jedoch unterscheiden zwischen Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung einerseits und der Rentenversicherung andererseits:
Studenten können kranken-, pflege- und
arbeitslosenversicherungsfrei arbeiten, wenn sie während der
Semesterferien arbeiten oder - zwar über längere Zeit hinweg, aber wöchentlich
nicht mehr als 20 Stunden.
Auf die Höhe des Arbeitsverdienstes kommt es dabei nicht an.
Etwas anderes gilt für Studenten, die vielfach nebenher arbeiten.
Arbeiten sie nämlich innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen und pro Woche mehr als 20
Stunden, so wird ihr Job trotzdem sozialversicherungspflichtig. Das Gesetz geht nämlich
dann davon aus, daß es sich nicht mehr um einen Nebenjob
handelt, sondern daß in diesem Falle das Studium Nebensache und die
Arbeit die Hauptsache geworden ist.
Studenten können ohne Zahlung von
Rentenversicherungsbeiträgen arbeiten. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Entweder sie vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber vorab, daß sie innerhalb
eines Jahres nicht mehr als zwei Monate (das sind 50 Arbeitstage) arbeiten
werden. Dann ist ihr gesamter Verdienst ohne Rücksicht auf die Höhe
rentenversicherungsfrei.
- Oder sie arbeiten zwar laufend, in der Woche aber weniger
als 15 Stunden und verdienen dabei nicht mehr als DM 610,00 (in den neuen
Ländern DM 520,00) monatlich (vgl. hierzu die Ausführungen unter dem Stichwort "Sozialversicherung").
- Im übrigen gilt für alle Studenten, die bereits vor dem 01. Oktober 1996 in einem
Arbeitsverhältnis gestanden haben, für dieses Beschäftigungsverhältnis, wenn es noch
existiert, die alte gesetzliche Regelung. Sie arbeiten unabhängig von der Zahl der
Arbeitsstunden und der Höhe des Verdienstes sozialabgabenfrei.
Sozialabgabenfreies Arbeiten muß im Hinblick auf die leider immer länger werdende
Studiendauer und die damit kürzer werdende Lebensarbeitszeit nicht
immer unbedingt ein Vorteil sein. Je weniger beitragspflichtige Zeiten
nämlich ein Arbeitnehmer in der Rentenversicherung zurücklegt, desto weniger Rente
bekommt er zum Schluß auch. Zwar werden Studienzeiten mit berücksichtigt, aber nur bis
zu einer maximalen Dauer von drei Jahren. Unter diesem Gesichtspunkt könnte es durchaus
von Vorteil sein, beispielsweise ab dem 7. Semester zu
arbeiten und dies rentenversicherungspflichtig zu tun. Man legt dann
nämlich während des gesamten Studiums versicherungspflichtige Beitragszeiten zurück,
was sich auf die Höhe der Rente im Alter positiv auswirkt.