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Teilzeitarbeit

Achtung: Am 01.01.2001 hat sich das Gesetz geändert. Es gibt ein neues Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Nach diesem Gesetz hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen z.B. Anspruch auf Arbeitszeitverringerung.   Das neue Gesetz ist in die nachfolgenden Ausführungen im Moment noch nicht eingearbeitet. Das wird aber umgehend geschehen. WEr sich als Fachmann informieren möchte: Es gibt eine gute Einführung von Hromadka in NJW 2001, S. 400ff.

Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und der hohen Lohnkosten in Deutschland andererseits liebäugeln viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Viele Arbeitnehmer sind froh, wenigstens für einen Teil des Tages Arbeit zu bekommen. Zum Teil verdient hier auch der Ehepartner auf diese Art und Weise etwas hinzu, um dem Lebensstandard der Familie zu sichern. Für den Arbeitgeber ist Teilzeitarbeit interessant, weil ihn nicht das volle Lohnrisiko trifft. Deshalb hat Teilzeitarbeit in den letzten Jahren stark zugenommen.

Die rechtliche Situation rund um die Teilzeitarbeit ist weitgehend unbekannt, weshalb das Wesentliche hier erläutert ist:

Folgende Arten der Teilzeitarbeit gibt es:

Das weitverbreitete Gerücht, daß Teilzeitarbeiter wesentlich weniger Rechte hätten als Vollzeitarbeiter, ist definitiv nicht richtig. Mit wenigen Ausnahmen haben Teilzeitarbeiter die gleichen Rechte, wie ihre Vollzeitkollegen. Die entsprechenden Rechtsfragen finden Sie unter den nachfolgenden Stichpunkten erläutert:

Einige Besonderheiten sind ferner für Teilzeitjobs in Privathaushalten und für Studentenjobs zu beachten.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.01.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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