Teilzeitarbeit
Achtung: Am 01.01.2001 hat sich das Gesetz geändert. Es gibt ein neues Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
Nach diesem Gesetz hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen z.B. Anspruch auf
Arbeitszeitverringerung. Das neue Gesetz ist in die nachfolgenden Ausführungen im
Moment noch nicht eingearbeitet. Das wird aber umgehend geschehen. WEr sich als Fachmann
informieren möchte: Es gibt eine gute Einführung von Hromadka in NJW 2001, S. 400ff.
Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und der hohen
Lohnkosten in Deutschland andererseits liebäugeln viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit
der Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Viele Arbeitnehmer sind froh, wenigstens für einen
Teil des Tages Arbeit zu bekommen. Zum Teil verdient hier auch der Ehepartner auf diese
Art und Weise etwas hinzu, um dem Lebensstandard der Familie zu sichern. Für den
Arbeitgeber ist Teilzeitarbeit interessant, weil ihn nicht das volle Lohnrisiko trifft.
Deshalb hat Teilzeitarbeit in den letzten Jahren stark zugenommen.
Die rechtliche Situation rund um die Teilzeitarbeit ist weitgehend unbekannt, weshalb
das Wesentliche hier erläutert ist:
Folgende Arten der Teilzeitarbeit gibt es:
Das weitverbreitete Gerücht, daß Teilzeitarbeiter wesentlich weniger Rechte hätten
als Vollzeitarbeiter, ist definitiv nicht richtig. Mit
wenigen Ausnahmen haben Teilzeitarbeiter die gleichen Rechte, wie ihre Vollzeitkollegen.
Die entsprechenden Rechtsfragen finden Sie unter den nachfolgenden Stichpunkten
erläutert:
Einige Besonderheiten sind ferner für Teilzeitjobs in Privathaushalten
und für Studentenjobs zu beachten.