Müssen Überstunden
eigentlich bezahlt werden oder kann der Arbeitgeber die kostenlose Ableistung verlangen?
Das scheint eine sehr dumme Frage zu sein. Denn schließlich
gilt ja das Prinzip, daß Arbeit grundsätzlich auch entlohnt werden muß. Leider sieht
das neue Arbeitszeitgesetz ausdrücklich keinen Anspruch auf Mehrarbeits-Vergütung mehr
vor. Das bedeutet, daß Sie mit Ihrem Arbeitgeber entweder im Arbeitsvertrag eine
Vergütung für Überstunden vereinbaren müssen oder aber eine solche Vergütung
in einem für Sie geltenden Tarifvertrag festgelegt sein muß. Bitte achten Sie bei
Abschluß eines Arbeitsvertrages darauf. Wenn Sie nur einfach ein pauschales Monatsgehalt
festlegen, werden im Zweifel Überstunden nämlich nicht bezahlt.
Überstunden werden im übrigen auch dann nicht bezahlt, wenn
der Arbeitnehmer sie einfach ableistet, ohne sie zuvor mit dem Arbeitgeber
besprochen zu haben. Der Arbeitgeber muß die Überstunden zumindest bewußt
dulden. Wenn der Arbeitnehmer einfach länger im Betrieb bleibt, weil ihm selber dies
zweckmäßig erscheint, dann besteht für den Arbeitgeber eigentlich keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn Sie also Überstunden ableisten, dann achten Sie bitte darauf,
daß der Arbeitgeber sie vorher "abgenickt" hat. Wenn es hinterher mit der
Bezahlung Ärger gibt, müßten nämlich im Zweifel Sie beweisen, daß der Arbeitgeber mit
der Ableistung der Überstunden einverstanden war.
Besonders aktuell wird die Frage, ob Überstunden angeordnet
worden sind oder nicht dann, wenn im Betrieb Gleitzeit-Regelungen herrschen. Wenn ein
Arbeitnehmer an drei Tagen in der Woche nur während der Kernzeit am Arbeitsplatz ist und
an den restlichen beiden Tagen den Rest der Arbeitszeit hereinarbeitet, dann
überschreitet er an diesen beiden Tagen natürlich die Grenze seiner normalen
Arbeitszeit. Wenn das vom Chef aber nicht ausdrücklich angeordnet ist, kann er deswegen
natürlich für diese Zeiten keinen Überstunden-Zuschlag verlangen.