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Auch der Chef muß mal Überstunden machen. Wie wird er bezahlt?

Natürlich ist es eine feine Sache, wenn man Chef ist (oder wie es im juristischen Jargon korrekt heißt: "Leitender Angestellter"). Allerdings hat das, selbst wenn man von der zusätzlichen Verantwortung einmal absieht, auch seine Schattenseiten. Denn auf leitende Angestellte, auf Chefärzte und Leiter von öffentlichen Dienststellen, deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personal-Angelegenheiten befugt sind, ist das Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden, § 18 ArZG. Chefs bekommen also, wenn sie vertraglich nicht ausdrücklich etwas mit Ihren Chefs vereinbaren, kein Überstunden-Entgelt und keinen Freizeit-Ausgleich. Bei ihnen wird davon ausgegangen, daß mit dem höheren Gehalt, das sie ja kassieren, auch zusätzliche Arbeitsleistungen abgegolten sind.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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