Auch der Chef muß mal
Überstunden machen. Wie wird er bezahlt?
Natürlich ist es eine feine Sache, wenn man Chef ist (oder
wie es im juristischen Jargon korrekt heißt: "Leitender Angestellter").
Allerdings hat das, selbst wenn man von der zusätzlichen Verantwortung einmal absieht,
auch seine Schattenseiten. Denn auf leitende Angestellte, auf Chefärzte und Leiter von
öffentlichen Dienststellen, deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
die zu selbständigen Entscheidungen in Personal-Angelegenheiten befugt sind, ist das
Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden, § 18 ArZG. Chefs bekommen also, wenn sie vertraglich
nicht ausdrücklich etwas mit Ihren Chefs vereinbaren, kein Überstunden-Entgelt und
keinen Freizeit-Ausgleich. Bei ihnen wird davon ausgegangen, daß mit dem höheren Gehalt,
das sie ja kassieren, auch zusätzliche Arbeitsleistungen abgegolten sind.