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Vertragsklauseln rund um Überstunden

Die vorigen Ausführungen haben gezeigt, daß es absolut sinnvoll ist, über Überstunden im Arbeitsvertrag etwas zu vereinbaren, und zwar insbesondere über die folgen-den Punkte:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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