wpe2.gif (4500 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Überstunden - wann und in welchem Umfang sind sie zulässig?

Angesichts einer Arbeitslosenzahl von 4 Millionen sind Überstunden generell ein heikles Thema.
Denn einerseits ist es einem Arbeitgeber natürlich nicht zuzumuten, nur deshalb schon neues Personal einzustellen, weil kurzfristig mehr Arbeit anfällt. Außerdem freut sich mancher Arbeitnehmer ja auch, wenn er Überstunden leisten darf. Denn ein paar Mark mehr im Geldbeutel kann ja schließlich jeder gut gebrauchen.
Andererseits will es aber einem auch nicht so recht in den Kopf, daß Millionen von Leuten auf der Suche nach Arbeit sind und diejenigen, die ohnehin schon Arbeit haben, auch noch Überstunden schieben. Und außerdem gibt es ja auch Arbeitnehmer, die gar keine Lust auf Überstunden haben. Ein brisantes Thema also, das insbesondere die folgenden Fragen aufwirft:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

Arbeitsrecht -   Inhaltsverzeichnis
Kanzlei Kaßing - Inhaltsverzeichnis