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Wann darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitgeber grundsätzlich das sog. "Direktionsrecht" zu, d.h. das Recht, frei sinnvolle Anordnungen zu treffen. Dieses Direktionsrecht gestattet es ihm, Überstunden anzuordnen, wenn im Rahmen des Geschäftsverlaufs der Firma Mehrarbeit notwendig wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn plötzlich verstärkt Aufträge hereinkommen, die abgearbeitet werden müssen.

Grundsätzlich dürfen Überstunden immer nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden. Der Arbeitgeber darf nicht auf Überstunden als "Dauer-Provisiorium" ausweichen. Ergibt sich, daß ständig die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird bzw. überschritten werden muß, dann muß der Arbeitgeber von der Anordnung von Überstunden absehen und statt dessen zusätzlich Arbeitskräfte einstellen. Das muß er allerdings erst dann tun, wenn absehbar ist, daß die Verbesserung der Auftragssituation von Dauer ist. So lange er noch konkret damit rechnen muß, daß sich die Auftragslage wieder verschlechtert, darf er weiter auf Überstunden ausweichen, so lange die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten sind.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.10.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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