Wann darf der Arbeitgeber
Überstunden anordnen?
Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitgeber
grundsätzlich das sog. "Direktionsrecht" zu, d.h. das Recht, frei sinnvolle
Anordnungen zu treffen. Dieses Direktionsrecht gestattet es ihm, Überstunden anzuordnen,
wenn im Rahmen des Geschäftsverlaufs der Firma Mehrarbeit notwendig wird. Das ist
insbesondere dann der Fall, wenn plötzlich verstärkt Aufträge hereinkommen, die
abgearbeitet werden müssen.
Grundsätzlich dürfen Überstunden immer nur für einen
vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden. Der Arbeitgeber darf nicht auf Überstunden
als "Dauer-Provisiorium" ausweichen. Ergibt sich, daß ständig die arbeits-
oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird bzw. überschritten
werden muß, dann muß der Arbeitgeber von der Anordnung von Überstunden absehen und
statt dessen zusätzlich Arbeitskräfte einstellen. Das muß er allerdings erst dann tun,
wenn absehbar ist, daß die Verbesserung der Auftragssituation von Dauer ist. So lange er
noch konkret damit rechnen muß, daß sich die Auftragslage wieder verschlechtert, darf er
weiter auf Überstunden ausweichen, so lange die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht
überschritten sind.