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Resturlaub am Jahresende 

Nicht immer gelingt es einem, im Verlauf eines Jahres seinen gesamten Urlaub einzubringen. Hat man am Jahresende noch einige Urlaubstage übrig, muß man ein wenig aufpassen, damit dieser Resturlaub nicht verfällt. Zwei Fragen tun sich in diesem Zusammenhang auf: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.08.2000

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