Inwieweit ist Urlaub ins nächste
Jahr übertragbar?
Eigentlich muß nach dem Gesetz der Urlaub im laufenden Kalenderjahr komplett
genommen werden. Nur ausnahmsweise dürfen Sie den Rest Ihres Urlaubs bis zum 31.03. des
nächsten Jahres abfeiern und zwar dann, wenn Sie den Urlaub aus dringenden betrieblichen
oder persönlichen Gründen im alten Jahr nicht nehmen konnten, weil z.B. zu viel Arbeit
anfiel oder Sie längere Zeit krank waren.
In solchen Fällen bleibt Ihnen der Urlaub dann eigentlich
automatisch bis zum 31.03. des Folgejahres erhalten. Lassen Sie sich aber
sicherheitshalber trotzdem vom Arbeitgeber ausdrücklich bestätigen, daß dieser mit der
Übertragung des Resturlaubs auf das erste Quartal des nächsten Jahres einverstanden ist.
So wird im Zweifel Streit vermieden.