wpe2.gif (4500 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Erholungsurlaub 

(Achtung: Informationen zu diesem Thema können Sie auch als Rechtsinfo-Broschüre (WinWord 6.0 - Format) hier downloaden.)

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anrecht darauf, sich zwischendurch auch einmal erholen zu dürfen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz im einzelnen geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. 

Im Gesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen vorgeschrieben. Werktage sind auch Samstage, so daß der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Meist werden aber in Arbeitsverträgen weitergehende Urlaubsansprüche vereinbart. Immerhin: Auch derjenige, der überhaupt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, hat, wenn er Vollzeit-Arbeitnehmer ist, Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub. 

Rund um den Urlaubsanspruch sind folgende Fragen interessant: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.08.2000

Arbeitsrecht -   Inhaltsverzeichnis
Kanzlei Kaßing - Inhaltsverzeichnis
Stichwortsuche
Wenn Sie Fragen haben...