Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anrecht darauf, sich
zwischendurch auch einmal erholen zu dürfen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz
im einzelnen geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und
arbeitnehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Im Gesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen vorgeschrieben. Werktage sind auch
Samstage, so daß der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat,
nur vier Wochen beträgt. Meist werden aber in Arbeitsverträgen weitergehende
Urlaubsansprüche vereinbart. Immerhin: Auch derjenige, der überhaupt keinen
schriftlichen Arbeitsvertrag hat, hat, wenn er Vollzeit-Arbeitnehmer ist, Anspruch auf
vier Wochen Jahresurlaub.
Rund um den Urlaubsanspruch sind folgende Fragen interessant: