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Urlaubsentgelt

Der gesetzliche Jahresurlaub ist bezahlter Urlaub. Das bedeutet für Sie, daß Sie Ihre normalen Bezüge während der Zeit, in der Sie nicht da sind, weiter erhalten. Ob Ihnen darüberhinaus Ihr Chef weiteren – ggf. unbezahlten – Urlaub gewährt, ist Verhandlungssache und wird sich wohl häufig nach der Auftragslage richten.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.08.2000

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