wpe2.gif (4500 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Urlaub für Teilzeitarbeiter 

Auch Teilzeitbeschäftigte haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Sofern nicht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas über Urlaub geregelt ist, kann der dem Teilzeit-Arbeitnehmer zustehende anteilige Urlaub wie folgt errechnet werden: 

Beispiel 1: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Sie als Teilzeitbeschäftigter arbeiten nur zwei Arbeitstage. Einmal angenommen, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt Ihr Urlaubsanspruch 30 : 5 x 2 = 12 Urlaubstage. 

Beispiel 2: Die vollbeschäftigten Arbeitnehmer arbeiten 6 Arbeitstage pro Woche (also jeden Werktag). Sie als teilzeit-beschäftigter Arbeitnehmer arbeiten an 2 Arbeitstagen jeweils 4 Stunden. Wenn die vollbeschäftigten Arbeitnehmer 24 Werktage Urlaubsanspruch jährlich haben, beträgt Ihr Urlaubsanspruch 24 : 6 x 2 = 8 Urlaubstage. 

Merke: Für Sie sind folglich auch "halbe" Arbeitstage ganze Urlaubstage.  

Arbeiten Sie als Teilzeitarbeitnehmer unterschiedlich lang, müssen Sie zunächst ausrechnen, wieviele Tage Sie durchschnittlich wie lange im Betrieb sind und anschließend Ihren Urlaubsanspruch berechnen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.08.2000

Zurück
Arbeitsrecht -   Inhaltsverzeichnis
Kanzlei Kaßing - Inhaltsverzeichnis
Stichwortsuche
Wenn Sie Fragen haben...