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Voraussetzungen des Urlaubs 

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich erst verpflichtet, Ihnen Urlaub zu gewähren, wenn Sie mindestens 6 Monate seinem Betrieb angehört haben. Zuvor erwerben Sie zwar bereits einen Urlaubsanspruch (jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs), können ihn aber nicht nehmen.

Ferner können Sie nicht ungefragt in Urlaub fahren. Sie müssen sich vielmehr mit Ihrem Arbeitgeber auf den Urlaubszeitpunkt einigen. 

Waren Sie im gleichen Kalenderjahr zuvor bereits einmal in einer anderen Firma beschäftigt, muß Ihnen Ihr neuer Arbeitgeber überhaupt nur Urlaub geben, wenn Sie eine Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers vorlegen. Denn immerhin könnten Sie ja den Ihnen gesetzlich zustehenden Jahresurlaub bereits auf der alten Arbeitsstelle komplett genommen haben. Wenn sich Ihr ehemaliger Arbeitgeber querstellt und Ihnen keine Urlaubsbescheinigung ausstellt, stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu. Das sollten Sie im Fall der Fälle Ihrem Ex-Arbeitgeber auch klarmachen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.08.2000

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