Voraussetzungen des Urlaubs
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich erst verpflichtet, Ihnen Urlaub zu gewähren,
wenn Sie mindestens 6 Monate seinem Betrieb angehört haben. Zuvor erwerben Sie zwar
bereits einen Urlaubsanspruch (jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs), können ihn aber nicht
nehmen.
Ferner können Sie nicht ungefragt in Urlaub fahren. Sie müssen sich vielmehr mit Ihrem
Arbeitgeber auf den Urlaubszeitpunkt einigen.
Waren Sie im gleichen Kalenderjahr zuvor bereits einmal in einer anderen Firma
beschäftigt, muß Ihnen Ihr neuer Arbeitgeber überhaupt nur Urlaub geben, wenn Sie eine
Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers vorlegen. Denn immerhin könnten Sie ja den
Ihnen gesetzlich zustehenden Jahresurlaub bereits auf der alten Arbeitsstelle komplett
genommen haben. Wenn sich Ihr ehemaliger Arbeitgeber querstellt und Ihnen keine
Urlaubsbescheinigung ausstellt, stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu. Das sollten Sie
im Fall der Fälle Ihrem Ex-Arbeitgeber auch klarmachen.