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Klausel, mit der ein zukünftiger Rechtsanspruch verhindert werden soll 

"Der Arbeitgeber zahlt dem Angestellten freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs jährlich eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von ...." 

oder

"War der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres bei der Firma XY beschäftigt und ist der Arbeitsvertrag am 31.12. des Jahres ungekündigt, zahlt der Arbeitgeber eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines halben Monatsgehaltes. Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 02.12.1998

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