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Vertragsbeispiele 

Um von vornherein zu vermeiden, daß wegen der Zahlung bzw. Rückzahlung von Weihnachtsgratifikationen irgendwelche Unsicherheiten auftreten, sollte schon bei Abschluß des Arbeitsvertrages insoweit eine genaue Regelung getroffen werden. Daher hier zwei Beispiele für Vertragsklauseln, die jeweils unterschiedlichen Zwecken gerecht werden: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 02.12.1998

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