Vertragsbeispiele
Um von vornherein zu vermeiden, daß wegen der Zahlung bzw. Rückzahlung von
Weihnachtsgratifikationen irgendwelche Unsicherheiten auftreten, sollte schon bei
Abschluß des Arbeitsvertrages insoweit eine genaue Regelung getroffen werden. Daher hier
zwei Beispiele für Vertragsklauseln, die jeweils unterschiedlichen Zwecken gerecht
werden:
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