Das Weihnachtsgeld ist reines
Gehalt
Ob das der Fall ist, hängt sehr stark von dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem
Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Eine reine Gehaltszahlung liegt z.B. bei
der folgenden Vertragsklausel vor: "Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit
ein Gehalt von monatlich ... brutto sowie ein 13. Monatsgehalt in Höhe von DM ..., das
zusammen mit dem Novembergehalt überwiesen wird."
Ist Weihnachtsgeld "reines Gehalt", dann hat der Arbeitnehmer auf dieses
Gehalt keinen Anspruch, soweit er sich Fehlzeiten geleistet hat, für die er ebenfalls
keinen Anspruch auf Gehalt hat. Solche Fehlzeiten sind insbesondere
- Krankheit ab der 7. Woche
- Erziehungsurlaub
- Zeiten für eine Wehrübung
- unbezahlter Urlaub
Für solche Zeiten kann der Arbeitnehmer dann das 13. Gehalt entsprechend kürzen
(Achtung! Nicht für bezahlten Urlaub, Krankheit, wegen der Lohnfortzahlung geleistet
wird, etc.)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat während des laufenden Kalenderjahres 6 Monate
Erziehungsurlaub genommen und anschließend nochmals 3 Monate unbezahlten Urlaub. Sie war
also ¾ des Jahres nicht da mit der Folge, daß der Arbeitgeber nur ¼ des 13. Gehaltes
bzw. des Weihnachtsgeldes an sie auszahlen muß.