Das Weihnachtsgeld ist
"Prämie" für Arbeitsleistung
Ob das der Fall ist, hängt ebenfalls von den vertraglichen Formulierungen ab. Die
Zahlung ist dann Prämie für Arbeitsleistung, wenn beispielsweise im Vertrag Folgendes
vereinbart ist:
"Als Prämie für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung leistet der Arbeitgeber
eine Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem
Novembergehalt."
Da diese Prämie auf die Arbeitsleistung an sich abstellt, darf sie nicht nur für
die unbezahlten Fehlzeiten, sondern auch für die bezahlten Fehlzeiten (Krankheit,
Mutterschutz, etc.) gekürzt werden.