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Das Weihnachtsgeld ist "Prämie" für Arbeitsleistung 

Ob das der Fall ist, hängt ebenfalls von den vertraglichen Formulierungen ab. Die Zahlung ist dann Prämie für Arbeitsleistung, wenn beispielsweise im Vertrag Folgendes vereinbart ist: 

"Als Prämie für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung leistet der Arbeitgeber eine Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem Novembergehalt." 

Da diese Prämie auf die Arbeitsleistung an sich abstellt, darf sie nicht nur für die unbezahlten Fehlzeiten, sondern auch für die bezahlten Fehlzeiten (Krankheit, Mutterschutz, etc.) gekürzt werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 02.12.1998

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