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Arbeitszeugnisse - was man beachten muß.

(Achtung: Informationen zu diesem Thema können Sie auch als Rechtsinfo-Broschüre (WinWord 6.0 - Format) hier downloaden.)

Wenn ein Arbeitsverhältnis geendet hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, wobei er zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen kann, § 630 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wahrheitsgemäß, aber wohlwollend auszustellen. Was beide Parteien beachten müssen, finden sie hier:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.04.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

 

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