Ein ausreichendes Zeugnis
Herr ..., geb. am ..., war bei uns von ... bis
... als Kfz.-Spengler tätig. Seine Aufgaben waren ...(folgt genaue Beschreibung der
Tätigkeit). Er hat während dieser Zeit die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit ausgeführt.
Obwohl Herr ... gerade erst seine Ausbildung
abgeschlossen hatte, als er bei uns eintrat und daher nur über eine geringe berufliche
Praxis verfügte, hat er mit seinen Leistungen unseren Erwartungen entsprochen
Herr ... verläßt uns auf eigenen Wunsch, um in
einem anderen Unternehmen neue Aufgaben zu übernehmen.
Wer so benotet wird, ist zwar ohne Fehl und Tadel, kann aber
auch kein besonderes Lob einheimsen. Offenbar hat der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter bei
seinem Weggang keine besonderen Steine in den Weg gelegt. Das kann man daraus schließen,
daß im Zeugnis weder Dank noch Bedauern noch Anerkennung enthalten sind.