Arbeitszeugnisse - die
Geheimsprache
Nicht alle Verklausulierungen sind für den
Arbeitnehmer negativ. Über die Bedeutung folgender Begriffe in Arbeitszeugnissen sollte
man aber jedenfalls bescheid wissen:
Arbeitnehmerinteressen:
Vermerkt der Arbeitgeber daß der Arbeitnehmer "...sich engagiert für
Arbeitnehmerinteressen eingesetzt hat...", will er dem neuen Arbeitgeber
signalisieren, daß der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar
streitbarer Betriebsrat war. Davon wird der neue Arbeitgeber natürlich nicht gerade
begeistert sein.
Arbeitserleichterungen: "...
machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen". Das deutet häufig auf einen
faulen und bequemen Arbeitnehmer hin, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas
anderes gilt allerdings bei dem Zusatz "...wodurch Produktionskosten eingespart
werden konnten". Dann hat der Arbeitnehmer nämlich einen Blick für Innovationen -
was jeden Arbeitgeber für ihn einnehmen wird.
Ausscheiden: Steht im Zeugnis
nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber, warum, dann kann der neue
Arbeitgeber zuverlässig davon ausgehen, daß das alte Arbeitsverhältnis
verhaltensbedingt gekündigt wurde. Der Bewerber ist also mit Vorsicht zu genießen. Hat
der alte Arbeitgeber das Asuscheiden jedoch mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes begründet
( "Rationalisierungsmaßnahmen", "reduziertes Auftragsvolumen" ), ist
dies für den Arbeitnehmer nicht negativ.
Bedauern: Bedauert der
Arbeitgeber im Zeugnis den Weggang des Arbeitnehmers, kann man das grundsätzlich ernst
nehmen. Denn schließlich ist er ja nicht gezwungen, ein "Bedauern" ohne Not zu
äußern.
Betriebsklima: Wenn laut
Zeugnis der Arbeitnehmer "...stets zur Verbesserung des Betriebsklimas
beigetragen..." hat, dann bedeutet das allgemein, daß er dem Alkohol mehr als
zuträglich zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weitererzählt hat.
Dank: Kein Arbeitgeber ist
verpflichtet, sich beim Arbeitnehmer zu bedanken. Tut er das doch, kann man davon
ausgehen, daß er das ernst meint.
Einfühlungsvermögen: "...bewies
viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter" bedeutet im Klartext,
daß der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.
Einvernehmlich: "Das
Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst". Das bedeutet
entweder, daß der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor er an die
frische Luft befördert wurde. Das gilt insbesondere, wenn die Bemerkungen ohne weitere
Zusätze im Zeugnis steht. Entsprechend positiv umschrieben deutet sich jedoch darauf hin,
daß tatsächlich ein Auflösungsvertrag ( oder aber ein Vergleich in einem
Kündigungsschutzprozeß) geschlossen wurde.
Geselligkeit: "...war
wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt". Um es kurz zu machen:
Vergleiche unter "Betriebsklima".
Pünktlichkeit: "...war
stets pünktlich". Eine solche Bemerkung findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem Chef
einfach nichts Positives über den Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist
selbstverständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet das nur: Der
Arbeitnehmer taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.
Verbesserungsvorschläge:
"...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut". Eine sehr zweischneidige
Bemerkung! Wenn sie nicht mit Zusätzen garniert ist, die klarstellen, daß die
Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Arbeitnehmer durch diese
Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.
Zukunftswünsche: vergleiche
Dank und Bedauern. Nichts Negatives.