wpe2.gif (4500 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Ein gutes bis befriedigendes Arbeitszeugnis

Herr ..., geb. am ..., war bei uns von ... bis ... als Kfz.-Spengler tätig. Seine Aufgaben waren ...(folgt genaue Beschreibung der Tätigkeit). Er hat während dieser Zeit alle ihm übertragenen Aufgaben  zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.

Obwohl Herr ... gerade erst seine Ausbildung abgeschlossen hatte, als er bei uns eintrat und daher nur über eine geringe berufliche Praxis verfügte, verrichtete er im rein handwerklichen Bereich alle Arbeiten mit Geschick. Im direkten Umgang mit den Kunden war Herr ... aufgeschlossen und einfühlsam.

Herr ... verläßt uns auf eigenen Wunsch, um in einem anderen Unternehmen neue Aufgaben zu übernehmen. Wir bedauern sein Ausscheiden.Wir bedanken uns bei Herrn ... für die bei uns geleistete Arbeit und wünschen ihm für seien berufliche und private Zukunft alles Gute.


Auch einen solchen Mitarbeiter verliert man sehr ungern. Seine Leistungen lagen immer noch weit über dem Durchschnitt. Auch hier zeigt der Hinweis auf das Alter, daß der Arbeitnehmer entwicklungsfähig ist. Allerdings fallen Dank und Zukunftswünsche kürzer aus als im "sehr guten" Zeugnis. Gleichwohl: Immer noch beachtlich.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zur Titelseite Arbeitsrecht
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing
Wenn Sie Fragen haben...