Zeugnisklage zum
Arbeitsgericht
Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer
ein Zeugnis auszustellen, kann dieser beim Arbeitsgericht auf erstellung eines Zeugnisses
klagen. Hat der Arbeitgeber zwar ein Zeugnis ausgestellt, ist dieses nach Ansicht des
Arbeitnehmers aber nicht ordentlich ausgefallen, ist ebenfalls eine Zeugnisklage möglich.
Der Arbeitnehmer hat aber nach dem Bundesarbeitsgericht
nicht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber von vornherein bestimmte Formulierungen im Zeugnis
vorzuschreiben. Im Zweifel muß er erst abwarten, welches Zeugnis ihm ausgestellt wird und
dann gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Ein guter Rat: Über den Inhalt eines Zeugnisses
sollten sich die Parteien so gut es geht außergerichtlich einigen - spätestens aber im
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Ein echter Streit ums Zeugnis schlägt auf beiden
Seiten unnötige Wunden. Können sich die Parteien nicht einigen, ob der Arbeitnehmer zur
vollen oder zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet hat, muß Beweis erhoben werden. Dann
marschieren Kollegen und Vorgesetzte bei Gericht auf und winden sich wie die Aale, weil
sie weder dem Kollegen noch dem Chef wehtun wollen. Mit all dem machen sich beide Seiten
mehr Feinde als Freunde.
Guter Rat also
- an den Chef: Stelle das Zeugnis
wahrheitsgemäß aber großmütig aus.
- an den Angestellten: Verlange nicht das Unmögliche und laß die Kirche im Dorf.