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Ein schlechtes Zeugnis

Herr ..., geb. am ..., war bei uns von ... bis ... als Kfz.-Spengler tätig. Seine Aufgaben waren ...(folgt genaue Beschreibung der Tätigkeit). Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.

Herr ... war stets pünktlich und hat durch sein geselliges Wesen zur Verbesserung des allgemeinen Betriebsklimas beigetragen, wobei er viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter bewies und etliche Verbesserungsvorschläge machte. Wir haben uns von Herrn ... einvernehmlich getrennt.


Ein Zeugnis, wie es katastrophaler eigentlich gar nicht mehr sein kann:

Stets bemüht: Zwar hat er sich bemüht - geschafft hat er es aber nicht.

Stets pünktlich: Wenn etwas hervorgehoben wird, was selbstverständlich ist, dann gibt es sonst nichts hervorzuheben, sprich: Ansonsten war der Mann eine Niete!

Geselliges Wesen: Er sprach regelmäßig dem Alkohol zu!

Einfühlungsvermögen: Wenn er besoffen war, hat er sich an die weiblichen Mitarbeiter herangemacht.

Verbesserungsvorschläge: Ein Querulant, der immer was zu meckern hatte.

Einvernehmlich getrennt: Wir haben ihm nahegelegt, Leine zu ziehen - sonst hätten wir ihn rausgeworfen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.05.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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